Ärztliche Atteste

In unserer Praxis stellen wir Atteste ausschließlich aus, wenn sie medizinisch begründet und fachlich vertretbar sind. Pauschale Bescheinigungen wie „frei von ansteckenden Krankheiten“ stellen wir nicht aus – weder für Kitas und Schulen noch für Reha- oder Kureinrichtungen.

 

Die fachlichen und rechtlichen Hintergründe finden Sie in unserem Informationsblatt:

PDF: Ärztliche Atteste – Medizinisch vertretbar, rechtlich korrekt (Download)