Infekte in KiTa und Schule

Antibiotische Therapie in der ambulanten Pädiatrie 2026 (PDF)

AG „Antibiotic Stewardship (ABS) ambulante Pädiatrie“ (ABSaP)

 

Wir möchten häufige Missverständnisse zu Infekten in KiTa und Schule aufklären und den aktuellen medizinischen Stand verständlich zusammenfassen. Grundlage sind Empfehlungen der DGPI und des RKI sowie der enge Austausch mit dem Olgahospital und dem Gesundheitsamt Stuttgart. Für weiterführende Hintergründe verweisen wir auf das WHO AWaRe-Antibiotikabuch und unsere ABSaP-Publikation.

 

Zusammengefasst möchten wir betonen, dass wir Antibiotika gezielt und differenziert einsetzen möchten. Ein automatischer Einsatz bei Diagnosen wie Bindehautentzündung, Mittelohrentzündung, Mandelentzündung, Streptokokkeninfektionen oder Scharlach sollte vermieden werden. Bei vielen dieser Infektionen ist zunächst keine sofortige Unterscheidung zwischen viralem und bakteriellem Verlauf erforderlich, da sie selbstlimitierend verlaufen können und nicht automatisch behandelt werden müssen.

Ein Ausschlag allein bei sonst gutem Allgemeinzustand ist nicht zwingend besorgniserregend, wenn das Kind gemäß STIKO-Empfehlungen geimpft ist und somit Schutz gegen Masern, Röteln und Windpocken hat.

Wir empfehlen, Rötungen und Ausschläge bei sonst unauffälligem Kind zunächst unbehandelt zu lassen und keinen Ausschluss aus der Gemeinschaftseinrichtung zu fordern, solange kein Fieber besteht, der Allgemeinzustand gut ist und das Kind keine relevanten Beschwerden hat. Eine ärztliche Konsultation kann jederzeit nach Ermessen der Eltern erfolgen, sollte jedoch nicht pauschal von der Gemeinschaftseinrichtung verlangt werden.

 

Grundsätzlich empfehlen wir die Rückkehr in die Gemeinschaftseinrichtung nach 24 Stunden Beschwerdefreiheit, wenn drei Bedingungen erfüllt sind: 1. mindestens 24 Stunden fieberfrei, 2. guter Allgemeinzustand, 3. das Kind wäre heute wieder in der Lage gewesen, die Einrichtung zu besuchen. Eine Beurteilung durch einen Kinderarzt ist nicht erforderlich, da Eltern den Zustand ihres Kindes selbst einschätzen können. Die gesetzlichen Bestimmungen in Baden-Württemberg finden sich im Hygieneleitfaden Kindertagesbetreuung 2019 in den Kapiteln 5.3.6 Wiederzulassung, ärztliches Urteil, Attest und 5.3.7 Übersicht gesetzlicher Vorschriften nach § 34 IfSG und weitere Hinweise. Hieraus wird ersichtlich, dass nur vereinzelte spezifische Infektionskrankheiten eines ärztlichen Attests bedürfen, zu denen die üblichen KiTa-Infektionen sicherlich nicht gehören.


Bindehautentzündung

Die meisten Kinder, die uns vorgestellt werden, haben verklebte Augen, welche eventuell ein wenig gerötet sind. Die Kinder haben häufig zusätzlich etwas Husten und Schnupfen, sind allerdings in der Regel sonst beschwerdefrei. Dieser Umstand wird schön beschrieben durch den Begriff des Augenschnupfens, der genauso behandelt werden kann wie der Nasenschnupfen. Ansteckender ist er auch nicht.

 

Auch die klassische eitrige Konjunktivitis (Bindehautentzündung) wird in der Regel unbehandelt gelassen und ein Ausschluss aus der Gemeinschaftseinrichtung wird nicht per se gefordert, solange kein Fieber vorhanden ist und der Allgemeinzustand gut ist. Eine ärztliche Vorstellung kann jederzeit nach Ermessen der Eltern erfolgen, sollte allerdings nicht durch die Gemeinschaftseinrichtung gefordert werden. Wir stützen uns auf die Empfehlungen "Antibiotische Therapie in der ambulanten Pädiatrie" (Herausgeber: AG „Antibiotic Stewardship (ABS) (ABSaP); AnTiB, BVKJ, DGPI):

Die eitrige Bindehautentzündung wird primär nicht mit antibiotischen Augentropfen behandelt.

Hand-Fuß-Mund-Krankheit

Zur Hand-Fuß-Mund-Krankheit empfehlen wir ein einheitliches Vorgehen nach dem Merkblatt unseres Berufsverbands. Dort heißt es treffend:

„Daher ist es sachgemäß, auch mit der Hand-Fuß-Mund-Krankheit in der Kindertagesbetreuung so umzugehen wie mit den allermeisten nicht meldepflichtigen anderen Krankheiten: Ein Kind, das sich akut krank fühlt, gehört nicht in die KiTa, sondern sollte daheim betreut werden, bis es einen Tag lang gesund war. Dies beurteilen die Eltern, gegebenenfalls zusammen mit den Erzieherinnen. Die Eltern können sich bei Bedarf vom Arzt zur Erkrankung ihrer Kinder beraten lassen. Bescheinigungen für Ansteckungsfreiheit können selbstverständlich nicht ausgestellt werden, da sie aus den oben genannten Gründen nicht sachgerecht wären. Sich gesund fühlende Kinder mit nur wenigen Hautveränderungen müssen nicht zur Abklärung einer Hand-Fuß-Mund-Krankheit vorgestellt werden. Sie müssen auch nicht heimgeschickt werden, sondern können weiter mit den anderen Kindern den KiTa-Alltag gestalten. Es besteht keine Meldepflicht.“


Scharlach oder sonstige Streptokokken-Infektionen

Die bakterielle Mandelentzündung, die sich häufig durch starke Halsschmerzen ohne virale Symptome (Husten, Schnupfen, gerötete Augen) bemerkbar macht und oft mit vergrößerten Halslymphknoten und Fieber einhergeht, kann durch Streptokokken A verursacht sein. Wenn zusätzlich der klassische Ausschlag auftritt, sprechen wir von Scharlach. Bei Kindern unter 3 Jahren treten Streptokokkenangina oder Scharlach in der Regel nicht auf. Eine antibiotische Therapie ist auch bei Nachweis der Erreger grundsätzlich nicht zwingend erforderlich. Die Indikation sollte individuell und abhängig vom Schweregrad der Erkrankung entschieden werden.

 

Aus den Empfehlungen für die Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 34 Infektionsschutzgesetz (Stand: 09.03.2023):

Wiederzulassung bei Scharlach und Streptokokken-Infektionen

Magen-Darm-Grippe

Bei Gastroenteritis mit eindeutigem Erbrechen oder Durchfall gilt abweichend von der 24-Stunden-Regelung eine 48-Stunden-Regel. Der Verdacht auf eine infektiöse Gastroenteritis besteht bei mehrmaligem Erbrechen oder Durchfall, sofern andere Gründe, z.B. Allergien, Unverträglichkeiten oder Grunderkrankungen, als Auslöser ausgeschlossen werden können.

 

Aus den Empfehlungen für die Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 34 Infektionsschutzgesetz (Stand: 09.03.2023):

Wiederzulassung bei infektiöser Gastroenteritis: 48 Stunden nach Abklingen der Symptome