Heilmittel wie Logopädie, Ergotherapie oder Physiotherapie können bei Kindern und Jugendlichen verordnet werden, wenn eine ärztlich festgestellte Erkrankung mit klarer therapeutischer Indikation vorliegt. Grundlage sind die Vorgaben der Heilmittel-Richtlinie.
Nicht jede Entwicklungsauffälligkeit oder schulische Problematik ist eine medizinische Heilmittelindikation. Wenn heilpädagogische, sonderpädagogische oder psychologische Maßnahmen im Vordergrund stehen, sind andere Hilfesysteme zuständig. Auch isolierte Lernstörungen oder eine Lese-Rechtschreib-Schwäche begründen in der Regel keine Heilmittelverordnung.
Eine Heilmittelverordnung setzt eine klare Diagnose, ein konkretes Therapieziel und einen nachvollziehbaren Behandlungsauftrag voraus. Diagnose und Behandlungsindikation werden ärztlich gestellt; eine Verordnung allein auf Wunsch oder aufgrund allgemeiner Förderanliegen ist nicht vorgesehen.
Allgemeine Begriffe wie Entwicklungsverzögerung, Wahrnehmungsstörung, Konzentrationsmangel oder sensorische Integrationsstörung werden für sich genommen nicht als medizinische Diagnosen anerkannt. Heilmittel dienen nicht der allgemeinen Förderung, sondern einer gezielten Behandlung mit überprüfbarem Nutzen.
Therapieziele müssen konkret, realistisch und in einem bestimmten Zeitraum überprüfbar sein. Medizinisch verordnete Therapien sind deshalb stets zeitlich begrenzt. Für eine erfolgreiche Heilmitteltherapie ist die Mitwirkung der Familie in der Regel erforderlich; Übungen und Empfehlungen für den Alltag gehören regelmäßig dazu.
Sonderpädagogische Beratungsstellen als niedrigschwellige Unterstützung
Für viele entwicklungsbezogene Fragestellungen sind zunächst sonderpädagogische Beratungsstellen eine sinnvolle Anlaufstelle. Sie arbeiten ohne ärztliche Verordnung, nur mit Einverständnis der Eltern, kostenfrei und niederschwellig. Angeboten werden sonderpädagogische Diagnostik, Beratung und alltagsnahe Förderung sowie Unterstützung für Familien, KiTas und andere Bezugspersonen.
Sonderpädagogische Beratungsstellen kommen insbesondere dann in Betracht, wenn Entwicklungsauffälligkeiten, sprachliche Besonderheiten, motorische Unsicherheiten, Auffälligkeiten im Bereich Wahrnehmung, Verhalten oder Lernen bestehen, ohne dass bereits eine klare medizinische Heilmittelindikation vorliegt.
Eine Übersicht der sonderpädagogischen Beratungsstellen in Stuttgart finden Sie hier:
Sonderpädagogische Beratungsstellen in Stuttgart (PDF)
Wie geht es konkret weiter?
Schriftliche Informationen als Grundlage
Für eine zielgerichtete Einschätzung benötigen wir möglichst konkrete schriftliche Informationen über die bisherigen Beobachtungen und eventuelle Voruntersuchungen. Diese bilden die Grundlage für die Entscheidung, ob eine medizinische Heilmittelindikation vorliegt oder ob zunächst andere pädagogische, sonderpädagogische oder psychologische Schritte sinnvoller sind.
Niedrigschwellige pädagogisch-sonderpädagogische Unterstützung
Wenn keine klare medizinische Heilmittelindikation im Vordergrund steht, ist oft die sonderpädagogische Beratungsstelle der passende nächste Schritt.
Spezialisierte medizinische und psychologische Weiterleitung
Für Kinder im Vorschulalter erfolgt die weitere medizinisch-therapeutische Abklärung in der Regel über die Interdisziplinären Frühförderstelle. Diese arbeitet im interdisziplinären Team und benötigt in der Regel eine ärztliche Verordnung.
Für Kinder im Grundschulalter erfolgt die weitere Abklärung je nach Fragestellung differenziert:
Für Kinder und Jugendliche an weiterführenden Schulen erfolgt die weitere Abklärung ebenfalls differenziert:
Medizinisch-inhaltliche Verantwortung: Dr. med. Özgür Dogan, Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin. Quellen u. a.: RKI, STIKO, DGPI, AWMF. Stand: 05/2026. Details zu unserem Quellenstandard finden Sie hier: Medizinische Inhalte & Quellenstandard.
© Kinder- und Jugendpraxis Dogan | Dr. med. Özgür Dogan | Böblinger Str. 24 | 70178 Stuttgart | Tel.: 0711 – 640 58 48 | E-Mail: [email protected]
