Schulatteste

Wir möchten Schulen darüber informieren, dass Schüler grundsätzlich keine Schulatteste von Kinder- und Jugendärzten erhalten werden und die Eltern dafür verantwortlich sind, unabhängig davon, ob es die Oberstufe oder einen Prüfungstag betrifft. Gemäß §2 der Schulbesuchsordnung Baden-Württembergs (gültig seit 1982) ist erst ab einer Krankheitsdauer von 10 Tagen ein ärztliches Attest erforderlich. Wir berücksichtigen keine schulinternen Regelungen. In Fällen mit auffälligem Fehlverhalten können in Einzelfällen Konzepte entwickelt werden, die eine Kombination aus Bestätigung einer ärztlichen Vorstellung und der Entschuldigung der Eltern erfordern. Die Eltern können den Zustand ihres Kindes besser einschätzen, und als Kinder- und Jugendarzt können wir nach bestem Wissen und Gewissen nicht mehr erfassen und bescheinigen. Für konstruktive Gespräche in speziell schwierigen Fällen stehen wir natürlich gern zur Verfügung. Bitte lassen Sie die Eltern in diesem Fall folgendes Formular unterzeichnen, um mit uns in Kontakt zu treten.