Liebe Eltern, liebe Erzieherinnen und Erzieher, liebe Lehrerinnen und Lehrer,
an dieser Stelle möchten wir die aktuellen Empfehlungen zu Infektionskrankheiten, die gesetzlichen Regelungen bezüglich Schulattesten und das Vorgehen bei der Verordnung von Heilmittel
wiedergeben. Bei den Infektionen beziehen wir uns auf Handlungsanweisungen der
DGPI (Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie) und des
RKI (Robert-Koch-Institut) und stehen in engem Austausch mit dem Olgahospital
und dem Gesundheitsamt Stuttgart. Die Schulbesuchsordnung Baden-Württembergs ist gültig seit 1982. Für die Verordnung medizinischer Heilmittel gelten bestimmte Regeln, die in der
"Heilmittelverordnung" verbindlich festgelegt sind.