Wir möchten Schulen darüber informieren, dass Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte grundsätzlich keine pauschalen Atteste zur Schulentschuldigung ausstellen und dass die Entschuldigung zunächst in der Verantwortung der Eltern liegt. Unabhängig davon, ob es die Oberstufe oder einen Prüfungstag betrifft, gelten die Vorgaben der Schulbesuchsordnung Baden-Württemberg. Nach § 2 kann die Schule bei einer Krankheitsdauer von mehr als zehn Unterrichtstagen die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen.
Schulinterne Regelungen können die gesetzlichen Vorgaben nicht ersetzen. Bei auffällig häufigen Fehlzeiten können im Einzelfall Lösungen sinnvoll sein, die eine Bestätigung einer ärztlichen Vorstellung mit der Entschuldigung durch die Eltern verbinden.
Die Eltern können den Gesundheitszustand ihres Kindes im Alltag in der Regel besser einschätzen. Als Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte können wir diesen außerhalb der Vorstellung weder vollständig erfassen noch pauschal bescheinigen. Für konstruktive Gespräche in speziell schwierigen Fällen stehen wir selbstverständlich gern zur Verfügung. Bitte lassen Sie die Eltern in diesem Fall folgendes Formular zur Schulentschuldigung unterzeichnen, um mit uns in Kontakt zu treten.
Medizinisch-inhaltliche Verantwortung: Dr. med. Özgür Dogan, Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin. Quellen u. a.: RKI, STIKO, DGPI, AWMF. Stand: 05/2026. Details zu unserem Quellenstandard finden Sie hier: Medizinische Inhalte & Quellenstandard.
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