Heilmittel (Logopädie, Ergotherapie)

Für die Verordnung medizinischer Heilmittel gelten bestimmte Regeln, die in der "Heilmittelverordnung" verbindlich festgelegt sind. Zu Beginn einer Heilmittelverordnung wird geprüft, ob die Krankenkasse zuständig ist, was bei allen medizinischen Störungen und Krankheitsbildern der Fall ist. Heilmittel bei Kindern werden nicht verordnet, wenn heilpädagogische, sonderpädagogische und psychologische Maßnahmen im Vordergrund stehen. Auch isolierte Lernstörungen oder Störungen wie Lese-Rechtschreibschwäche fallen in diese Kategorie. In diesen Fällen sind das Schulsystem und das Jugendamt zuständig, um Hilfestellung zu geben.

 

Eine Heilmittelverordnung erfolgt nur aufgrund einer ärztlich festgestellten Erkrankung mit entsprechender therapeutischer Indikation. Die Stellung einer Diagnose und Indikation zur Behandlung durch Therapeuten ist nicht vorgesehen, weshalb "Überweisungen" an Heilmittelerbringer zu diesem Zweck ausgeschlossen sind. Allgemein gehaltene pädagogische Begriffe wie Entwicklungsverzögerung, Wahrnehmungsstörung, Konzentrationsmangel oder sensorische Integrationsstörung werden von den Krankenkassen nicht als medizinische Diagnosen anerkannt. Heilmittel dürfen nicht zur allgemeinen Förderung eines Kindes und nicht ohne klare Zielvorgabe an den Therapeuten verordnet werden.

 

Die Therapieziele müssen konkret und realistisch in einer bestimmten Zeit erreicht werden können, und das Kind muss motiviert sein. Die Therapieziele müssen klar überprüfbar sein, ähnlich wie bei der Verordnung eines Medikaments. Wie bei einer pädagogischen Förderung müssen sich Arzt und Eltern überlegen, was in welcher Zeit erreicht werden soll und wie man den Therapieerfolg überprüft. Im Gegensatz zur pädagogischen Förderung sind medizinisch verordnete Therapien stets zeitlich begrenzt.

 

Für eine Heilmitteltherapie müssen die Eltern eingebunden werden. Eine Anforderung an die Familie zur aktiven Mitwirkung ist notwendig und erfüllt eine wichtige Forderung der "Heilmittelrichtlinien". Es ist ein Qualitätsmerkmal einer Heilmittelpraxis, "Hausaufgaben" zur Umsetzung der Therapieziele im Familienalltag zu vergeben.

 

Die Leistungen für gesetzlich krankenversicherte Patienten müssen der Regel "wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckmäßig" folgen. Das Verordnungsverhalten eines Arztes in der Heilmittelprüfung durch Krankenkassen wird an dieser Vorgabe gemessen. Wenn Sie Probleme haben, beschreiben Sie bitte, wie der Alltag des Kindes belastet wird, was der Behandlungsauftrag ist, was die Zielvereinbarung ist und wie sie überprüfbar ist. Überlegen Sie auch, wie viele Behandlungseinheiten notwendig sind, um diese Zielvereinbarungen realistisch zu erreichen.

 

Wie geht es konkret weiter?

 

➡️ Weiterleitung und Abklärungsprozess bei Verdacht auf Entwicklungsverzögerungen oder -störungen

 

Bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen, bei denen Sie eine Entwicklungsverzögerung oder -störung vermuten, ist der erste Schritt, diese an den behandelnden Kinder- und Jugendarzt zu verweisen. Der Kinder- und Jugendarzt spielt eine zentrale Rolle in der Steuerung der weiteren Diagnostik und Therapie. Er entscheidet unter Berücksichtigung der individuellen Situation des Kindes oder Jugendlichen, ob und welche weiterführenden Maßnahmen notwendig sind.

 

➡️ Optimale Versorgung durch koordinierte Zusammenarbeit

 

Für eine effiziente und zielgerichtete Weiterleitung ist es essenziell, dass wir von Ihnen detaillierte schriftliche Informationen über die bisherigen Beobachtungen und eventuelle Voruntersuchungen erhalten. Diese Informationen sind grundlegend für die Entscheidungsfindung hinsichtlich der Notwendigkeit weiterer diagnostischer Schritte oder spezifischer Therapien.

 

➡️ Spezialisierte Einrichtungen für differenzierte Diagnostik und Förderung

 

Obwohl ein Großteil der Untersuchungen und Behandlungen direkt in der Praxis des Kinder- und Jugendarztes durchgeführt werden kann, ist in bestimmten Fällen die Einbindung spezialisierter Einrichtungen erforderlich. Der Kinder- und Jugendarzt leitet Kinder und Jugendliche gezielt weiter:

 

Für Kinder im Vorschulalter erfolgt die Abklärung vorrangig in der Interdisziplinären Frühförderstelle. Hier werden sie sowohl aus medizinisch-therapeutischer als auch aus heilpädagogisch-psychologischer Perspektive untersucht und gefördert.

 

Kinder im Grundschulalter werden gezielt an zwei Stellen verwiesen:

  • Medizinisch im Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ) im Olgahospital (Verhalten, Sprache, Konzentration)
  • Bei pädagogisch-psychologischen Fragestellungen (u.a. Motivation, Selbstkonzept, Schulvermeidung, verhaltensbezogene Auffälligkeiten, Überforderung, Unterforderung, Lese-Rechtschreibschwäche oder Rechenschwäche) kann die Beratungslehrkraft Ihrer Schule oder alternativ die Schulpsychologischen Beratungsstelle hinzugezogen werden.

Für Kinder und Jugendliche an weiterführenden Schulen besteht ebenfalls eine differenzierte Abklärung:

  • Medizinisch beim niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiater (Verhalten, ADHS)
  • Bei pädagogisch-psychologischen Fragestellungen (u.a. Motivation, Selbstkonzept, Schulvermeidung, verhaltensbezogene Auffälligkeiten, Überforderung, Unterforderung, Lese-Rechtschreibschwäche oder Rechenschwäche) kann die Beratungslehrkraft Ihrer Schule oder alternativ die Schulpsychologischen Beratungsstelle hinzugezogen werden.

Die zentrale Steuerung durch den Kinder- und Jugendarzt ermöglicht eine gezielte, individuell abgestimmte Weiterleitung an spezialisierte Einrichtungen. Diese koordinierte Vorgehensweise gewährleistet eine umfassende und effektive Unterstützung und Förderung für Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsverzögerungen oder -störungen.