Masken schützen. Masken schaden nicht. Kinder können das auch, wenn die Erwachsenen es nicht zu kompliziert machen.
Helfen Sie uns, dass unser Team und unsere Patienten vor einer Ansteckung geschützt sind. Grundsätzlich muss kein Patient mit banalen Erkältungssymptomen von einem Arzt gesehen werden, solange es ihm an sich gut geht. Ganz gleich, ob die Ursache einer solchen viralen Luftwegsinfektion Influenzaviren, RSV, Coronaviren oder andere Viren sind, es gibt in der Regel keine Therapie dagegen. Meine Patienten wissen, dass ich keine Husten- oder Erkältungsmedikamente empfehle und dass auch keine Antibiotika bei banalen Erkältungen greifen. Bei Fieber oder Schmerzen können Paracetamol oder Ibuprofen in altersentsprechenden Dosen verabreicht werden, gegebenenfalls abschwellende Nasentropfen bei blockierter Nasenatmung. Solange der Allgemeinzustand unter dieser symptomatischen Therapie gut ist, darf man gern ein paar Tage zuwarten.
Falls Sie einen begründeten Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion haben, dann dürfen Sie unter keinen Umständen die Praxis ohne Vorankündigung betreten.
Die aktuellen Bestimmungen des Landesgesundheitsamts BW sehen vor:
Kinder, die eindeutig krank sind, gehen nicht in die Betreuung bzw. Schule (wie vor der Corona-Pandemie auch). Ein Besuchsverbot in der entsprechenden Einrichtung gilt außerdem, wenn mindestens eines der relevanten, für COVID-19 typischen Symptome auftritt:
Alle Symptome müssen akut auftreten (Symptome einer chronischen Erkrankung sind nicht relevant). Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen ist ausdrücklich kein Ausschlussgrund. Die Eltern entscheiden je nach Befinden des Kindes bzw. des Jugendlichen, ob telefonisch Kontakt zum Kinder- und Jugendarzt aufgenommen werden soll. Die Testindikation stellt der behandelnde Arzt. Gesunde Geschwisterkinder, die keinen Quarantäneauflagen durch das Gesundheitsamt unterliegen, dürfen die Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle bzw. Schule uneingeschränkt besuchen.
Falls Sie sich begründet Sorgen um Ihr Kind machen, rufen Sie uns bitte in der Praxis an. Gegebenenfalls wird zunächst ein Videogespräch geführt und entschieden, ob wir Sie am Ende der Sprechstunde in unsere Infektsprechstunde einbestellen. Bitte treten Sie nicht in die Praxis ein. Abstriche werden nach Terminvereinbarung in der Corona-Abstrichstelle am Cannstatter Wasen entnommen (Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr, sowie Samstag und Sonntag 9 bis 16 Uhr). Die Terminvereinbarung erfolgt hier online.
Wie geht es dann weiter? Je nach Gesundheitszustand Kontaktreduktion im häuslichen Umfeld bis zum Befundeingang. Bei bestätigtem Nachweis kann der Patient daheimbleiben je nach Allgemeinzustand. Ein Krankenhausaufenthalt ist nur bei schwerer Erkrankung oder bei Risikofaktoren notwendig.
Gute Informationen und Telefonnummern finden Sie auf der Coronavirus-Seite des Gesundheitsamtes Stuttgart.
Hier finden Sie eine aktualisierte Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI) und der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) zur Rolle von Schulen und KiTas in der COVID-19 Pandemie vom 18.01.2021.
Hilfe für Eltern: Wo gibt es jetzt Beratung für Eltern?
© Kinder- und Jugendpraxis Dogan | Dr. med. Özgür Dogan | Böblinger Str. 24 | 70178 Stuttgart | Tel.: 0711 – 640 58 48 | E-Mail: info@kinderpraxis-dogan.de